Entsorgungshinweis

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort unentgeltlich abgeben. Als Vertreiber von Batterien sind wir ebenfalls zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffs – dabei steht „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber.

3. Elektro- und Elektronikgeräte / WEEE
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen ebenfalls nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ auf den Geräten weist darauf hin. Sie können Ihre Altgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhof) abgeben.