Die Pflichten der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gelten primär für Wirtschaftsakteur (Hersteller, Importeure, Händler) und Online Shops.
Da wir reines Affiliate-Marketing betreiben gilt hier folgendes: Da wir lediglich Produkte verschiedener Hersteller über AffiliateProgramme bewerben und der Kunde für den Kaufabschluss auf diesen Hersteller Seite weitergeleitet wird, sind wir KEIN „Händler“ im Sinne der Verordnung. In diesem Fall ist der Hersteller (als Marktplatz) und der jeweilige Verkäufer für die GPSR-Angaben verantwortlich.
„Als Affiliate – Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen.“.
Nachfolgend erhalten sie generelle Informationen zur Informationspflicht zur Produktsicherheitsverordnung.
Nach der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die seit dem 13. Dezember 2024 gilt, verpflichtet Hersteller und Händler dazu, Verbrauchern alle relevanten Sicherheitsinformationen und Identifikationsdaten eines Produkts direkt zugänglich zu machen.
Zentrale Inhalte der Informationspflicht
- Herstellerangaben: Name, eingetragener Handelsname oder Marke sowie eine Postanschrift und eine elektronische Adresse (E-Mail) des Herstellers müssen angegeben werden.
- Produktidentifikation: Jedes Produkt muss eindeutig identifizierbar sein (z. B. durch Typen-, Chargen- oder Seriennummer).
- Warnhinweise & Sicherheit: Klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen müssen in einer für den Verbraucher leicht verständlichen Sprache beiliegen.
- Verantwortliche Person: Bei Produkten von Herstellern außerhalb der EU muss zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU mit Kontaktdaten genannt werden.
Besonderheiten im Online-Handel (E-Commerce)
Im Fernabsatz (z. B. Webshops) müssen diese Informationen direkt im Angebot sichtbar sein.
- Eine bloße Verlinkung auf externe Dokumente reicht nicht aus.
- Für jedes Produkt muss ein Produktbild vorhanden sein.
- Relevante Warnhinweise oder Sicherheitszeichen (z. B. Piktogramme) müssen bereits vor dem Kauf angezeigt werden.
- Pflichten bei Gefahren
- Händler und Hersteller müssen sich gegenseitig sowie die Behörden unverzüglich über das Safety Business Gateway informieren, wenn ein Produkt gefährlich ist oder einen Unfall verursacht hat.